Innenverhältnis

Die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern von Personen- oder Kapitalgesellschaften bezeichnet man als Innenverhältnis. Im Innenverhältnis bedeutet also zwischen den Gesellschaftern der OHG untereinander.

Außenverhältnis

Der Begriff des Außenverhältnisses stammt aus dem Gesellschaftsrecht und bezeichnet die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Unternehmen beziehungsweise der einzelnen Gesellschafter zu dritten Personen, welche nicht der Gesellschaft angehören. Dies gilt sowohl für die Gründung wie auch für die Vertretung der OHG